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Polizei stoppt Grundgesetzverteilung

Bericht von der Kundgebung „Grundrechte verteidigen – Sage NEIN zur Diktatur!

Blauer Himmel, Sonnenschein, Vogelgezwitscher und nach Frühling duftende Berliner Luft locken an diesem Samstag Nachmittag Ausgehfreudige zum Verweilen in den Gärten der Stadt oder zum Flanieren auf den Boulevards. Am Spreeufer laufen Jogger in kurzen Hosen.


Einige Bürger jedoch treiben nicht Muße und Müßiggang infolge der Entschleunigung durch den Krieg gegen das Virus nach draußen, sondern sie sind, unter Mißachtung der von allen staatlichen Stellen ausgegebenen Parole „Sie müssen zu Hause bleiben!“, auf die Straße gegangen, um „demokratischen Widerstand“ zu leisten, wie es im Flugblatt zur Grundgesetzverteilung heißt.

Das Flugblatt verteilt ein Grundgesetzverteiler, der eine grüne Mundschutzmaske trägt, also vermummt ist. Daher droht ihm nicht nur eine Strafe wegen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz und gegen die Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin, sondern auch wegen Verstoß gegen das Vermummungsverbot bei Versammlungen. Denn um eine solche, noch dazu um eine verbotene, handele es sich, nach Aussage eines Polizisten, bei der Verteilung von 300 Exemplaren des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, „Stand: März 2019“, an diesem Samstag Nachmittag auf dem Rosa-Luxemburg-Platz im Scheunenviertel in Berlin-Mitte.

Vorbeikommende und Umhergehende nehmen die Ausgaben des Grundgesetzes, die ihnen mutige Grundgesetzverteiler reichen, entgegen. Einer von ihnen hält sein Buch spontan in die Höhe. Die strahlende Sonne, die auf das Druckwerk scheint und auf seinem glänzenden Einband reflektiert, bringt das Grundgesetz an diesem Samstag Nachmittag zum Leuchten. Ein Heiligenschein, keine Krone.

Die Grundgesetzverteiler bestehen „auf die ersten 20 Artikel unserer Verfassung, die wir geeint gegen Schlechteres verteidigen“, so heißt es in dem Flugblatt, das postuliert: „ab jetzt jeden Tag um 15:30 Uhr: Mahnwache unter Wahrung der Hygiene mit GG-Ausgabe.“

Angetreten, um die Grundgesetzverteilung zu verhindern, sind zahlreiche Polizisten, die Schusswaffen tragen und in Kampfmontur gerüstet sind. Weitere mobile Einsatzkräfte bringen sich in Stellung in einem Dutzend Polizeiwannen, die an allen drei Ecken des Rosa-Luxemburg-Platzes taktisch offensiv positioniert sind.

Die bewaffneten mobilen Eingreiftruppen warten wohl auf das Kommando der Einsatzleitung, als Verstärkung bei Bedarf gegen die Grundgesetzverteiler auszuschwärmen. Es fehlt nur noch der Einsatz von Wasserwerfern und Polizeihubschraubern, die in diesem Moment noch nicht über dem Einsatzgebiet kreisen. Ansonsten ist das schwere Gerät und die hohe Zahl der Einsatzkommandos, die an diesem Samstag Nachmittag am Rosa-Luxemburg-Platz gegen die Grundgesetz-Verteiler aufgeboten werden und in den Seitenstraßen stationiert sind, mit der Präsenz der Einsatzkräfte gegen die Revolutionäre Demo am 1. Mai in Berlin-Kreuzberg vergleichbar.

Das ist außergewöhnlich für das idyllische Scheunenviertel, in dem Hipster, Startup-Gründer und Latte-Macchiato-Eltern das Stadtbild prägen. Hier sitzt der Suhrkamp Verlag, das Kino Babylon, die Volksbühne, die Zentrale der Linkspartei und die Ermitage des Schmuckeremiten Friedrich Liechtenstein, eine Ikone der EDEKA-Reklame (superlässig, supergeil).

Vom unbeschwerten Flair des Rosa-Luxemburg-Platzes ist an diesem Samstag Nachmittag bei bestem Frühlingswetter nichts zu spüren, denn Polizisten, darunter der mit der Einsatznummer BE 15310 und einer schicken Brille, die auch Friedrich Liechtenstein stünde, nehmen Flaneure fest, trennen Paare, erteilen Passanten Platzverweise, beschlagnahmen Grundgesetze, tragen sie davon und verbieten Pressevertreten, dies zu fotografieren.

Der Journalist Thomas Moser, bekannt durch seine investigativen Recherchen zur Terrororganisation NSU, wird, seinen Presseausweis in der Hand haltend, von Polizisten festgehalten. Er ist vor Ort für eine gewiße Zeit kalt gestellt.

Mosers Augenzeugenbericht gibt einen Einblick in die Verfassungskrise, die sich vor unser aller Augen gerade vollzieht: „Als Chronist, der das Szenario inmitten Berlins verfolgte, fragte ich den Polizeibeamten, wie denn dieses Plakat den Infektionsschutz gefährden könnte. Er sagte, mit diesem Plakat dürfe sie (die Demonstrantin) zu dieser Zeit nicht an diesem Ort sein.

Nachdem ich mit der Demonstrantin Kontakt aufgenommen hatte, befahl er, obwohl ich mich als Pressevertreter auswies, ich solle meine Tonaufnahmen von dem Gespräch löschen. Weil ich das ablehnte, beschlagnahmte die Polizei das Aufnahmegerät und stellte Strafanzeige wegen ‚Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes‘ (§ 201 Strafgesetzbuch).“

Wer an diesem Samstag Nachmittag sich noch traut, als Journalist oder als Verfassungsspaziergänger mit einem Grundgesetz in der Hand, oder sei es auch nur aus Überzeugung an die Konstitution, über den Rosa-Luxemburg-Platz zu spazieren, kommt in die Auswirkung polizeilicher Repression. Die Polizisten kontrollieren die Ausweise der Grundgesetzverteiler und notieren deren Identität in ihren Notizbüchern.

Die Einschränkung der Grundrechte rechtfertigen die Polizisten mit Verordnungen, von denen der Senat zwischen dem 14. und 22. März fünf, jeweils im Schnelldurchgang, erlassen hat und welche die Grundrechte, unter ihnen das Recht auf Versammlung, von Verordnung zu Verordnung immer weiter einschränken. „Um die Infektionsrate durch das Coronavirus weiterhin möglichst unter Kontrolle zu halten, wurden umfangreiche Kontaktbeschränkungen beschlossen“, heißt es auf der Internetseite Berlin.de, dem offiziellen Hauptstadtportal des Landes Berlin. Grundrechte sind an diesem Samstag Nachmittag de facto außer Kraft gesetzt.

Auf dem Platz achtet ein junges Paar, dem Aussehen nach Studenten, peinlichst genau auf die Einhaltung der vom Senat beschlossenen Verordnungen. Mit dem vollständig ausgestreckten Zollstock einer bekannten Baumarkt-Kette spazieren die beiden auf dem Trottoir entlang, um den behördlich vorgeschriebenen 2-Meter-Abstand penibel einzuhalten. Die Zollstöcke hätten die Organisatoren der Grundgesetzverteilung sogar extra vorbereitet, um Teilnehmer einer etwaigen stehenden Versammlung auf zwei Meter Abstand zu halten und diesen Abstand auch exakt vermessen zu können. An das alles wurde in diesen Zeiten gedacht.

Obwohl er den auf zwei Meter Länge ausgestreckten Zollstock in den Händen hält und nutzt, um auf Abstand zu bleiben (Social Distancing!) und eine Atemschutzmaske trägt, wird ein Grundgesetzverteiler von einem Schwarm Polizisten abgeführt und gegen die nächst gelegene Polizeiwanne gedrückt.

Polizeiliche Repression an einem bürgerlichen Ort gegen Demokraten, die „eine Machtübernahme über unsere Grundrechte durch das Gesundheits- bzw. Pharmakonzernministerium unter Jens Spahn und der angeschlossenen Ämter nicht akzeptieren“, wie es in dem Flugblatt heißt.

Eine stillsicher und hygienisch korrekt mit Mundschutzmaske aus biologisch angebauter Baumwolle gekleidete Frau, die mitansehen muß, wie Flaneure von Polizisten festgenommen, mit Gewalt fortgetragen, umstellt und gegen Wannen gepresst werden, schmeißt in einem theatralischen Akt, wohl unter Schockeinwirkung der polizeilichen Maßnahmen stehend, neben einem Zitat von Rosa Luxemburg ein Grundgesetz auf den Boden, weil es mit den Füßen getreten werde. Das Grundgesetz und das Andenken Rosa Luxemburgs.

Das gesamte Areal ist ein „Rosa-Luxemburg-Denkzeichen“ bestehend aus Gehwegen und angrenzenden Fahrbahnen, in denen bis zu sieben Meter lange Betonstreifen eingelassen wurden. Darin wurden mit Messingbuchstaben Zitate Rosa Luxemburgs eingefasst. Eines lautet: „Wir verstecken uns zusammen vor der ganzen Welt in zwei Zimmerchen, wir werden allein arbeiten, selber kochen.“ Als ob Rosa Luxemburg eine dunkle Vorahnung hatte.

Polizisten patrouillieren um das auf der Straße eingefasste Zitat, als ob sie es gegen die Grundgesetzverteiler beschützten müssten. Drei Polizeiwannen stehen in unmittelbarer Nähe.

Der Journalist Peter Nowak, der seit Jahrzehnten zur Arbeiterbewegung und zur sozialen Bewegung des Prekariats publiziert und an diesem Samstag Nachmittag zufällig die Versammlung passiert, wundert sich über die massive Polizeipräsenz im Scheunenviertel. Normalerweise finde man diese vor dem besetzten Haus in der Rigaer Straße 94 in Friedrichshain, wo Antifa, Autonome, Anarchosyndikalisten und Aktivisten des linken Spektrums während Mieterprotesten Reden halten, und an diesem Samstag Nachmittag keine Polizei wahrgenommen worden sei. In dem Umfeld, in dem die Polizei sonst immer massive Präsenz zeige, sei die Polizei an diesem Samstag Nachmittag nicht gesehen worden. Weil alle verfügbaren Kräfte zur Abwehr der Grundgesetzverteilung am Rosa-Luxemburg-Platz abgestellt wurden?

Der Verein in Gründung, der an diesem Samstag Nachmittag zur „Ersten Hygienedemo für Verfassung, Grundrechte und transparente Gestaltung der neuen Wirtschaftsregeln durch die Menschen selbst. Mit 2-Meter-Abstand, Mundschutz und Grundgesetz“ aufruft, heißt Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand.

Der Dramaturg Hendrik Sodenkamp, der den Verein zum Zwecke der „Förderung des demokratischen Staatswesens“ mitgründet, erzählt im Gespräch, daß man die Exemplare des Grundgesetzes bei der Bundeszentrale für politische Bildung bestellt habe, in der Absicht, sie an diesem Samstag Nachmittag auf dem Rosa-Luxemburg-Platz an Staatsbürger zu verteilen. Die Kosten für die Bestellung habe ein Vereinsmitglied ausgelegt. Aber Geld habe für diese Aktion ohnehin keine Rolle gespielt. „Die Leute haben das Grundgesetz gern mitgenommen, um sich auf die kommenden Wochen vorzubereiten“, berichtet Sodenkamp.

Darum sei des den Grundgesetzverteilern gegangen. Nach Angaben von Sodenkamp hätten an diesem Samstag Nachmittag etwa zwischen 15.30 Uhr und 16.30 Uhr, „über die Zeit verteilt“, insgesamt 250 Staatsbürger eine Ausgabe des Grundgesetztes angenommen. Gegen 16:30 Uhr, als die Polizisten den Rosa-Luxemburg-Platz nahezu komplett geräumt und beinahe allen Grundgesetzverteilern Platzverbote erteilt hatten, lagen restliche Ausgaben des Grundgesetzes im Bürgerleeren Raum verloren auf dem Boden.

Sodenkamp erzählt, daß er am Abend bevor der Bundestag eine Notfallregelung in Kraft setzte, um einen Beschluss des Kabinetts zu legalisieren, der einen Nachtragshaushalt mit einer Neuverschuldung von rund 156 Milliarden Euro ermögliche, ein Interview mit dem Parlamentspräsidenten Wolfgang Schäuble in den Tagesthemen gesehen habe.

Die Art und Weise, wie der Parlamentspräsident im „Ersten“ die Lockerung der Schuldenbremse ankündigte, habe der Missachtung des Grundgesetzes die Krone aufgesetzt. An diesem Abend habe er angefangen, die Gründung des Vereins konkret zu planen, weil ohne Opposition in diesem Lande nichts zu machen sei. Daß am nächsten Tag die Ausnahme von der Schuldenbremse mit Stimmen der Opposition beschlossen wurde, kommentiert Sodenkamp wie folgt: „Die Linkspartei und die Grünen haben als Opposition total versagt. Über die AfD braucht man überhaupt nicht zu sprechen.“

In der Satzung des Vereins, den Sodenkamp derzeit mitgründet, heißt es, der Satzungszweck werde insbesondere verwirklicht durch „basisdemokratisch und politische Bildungsarbeit, die Herausgabe und Verbreitung einschlägiger Schriften und Öffentlichkeitsarbeit, den Kampf gegen Diktatur und Fundamentalismus mit politischen und rechtsstaatlichen Mitteln, die Weiterentwicklung des demokratischen Gedankens, die Teilnahme an öffentlicher und veröffentlichter Diskussion zu allen Aspekten des Grundgesetzes, insbesondere dessen Grundrechtscharta.“

Den Impuls, für die Wahrung der Grundrechte tätig zu werden, sei dem Schock gefolgt, daß ohne parlamentarischen oppositionellen Widerspruch und ohne öffentliche wissenschaftliche Aushandlungen derlei Maßnahmen ergriffen und bürgerliche Freiheitlichen eingeschränkt werden, so der Theatermacher Sodenkamp, der durch Absagen die Auswirkungen des Krieges gegen den Virus auch beruflich zu spüren bekomme.

Sodenkamp sagt: „Ich habe am eigenen Leib erfahren, an der normalen Berufsausübung gehindert zu werden.“

Vereinsgründende hätten daher nach eigenen Angaben am Mittwoch mit einem Brief an die Versammlungsbehörde die Grundgesetzverteilung an diesem Samstag Nachmittag angemeldet. „Am Freitag, den 27. März, hatten wir am Vormittag ein eingehendes Telefonat (von der Versammlungsbehörde). Unser Vorgehen ist dort angemeldet und deckt sich mit dem Grundgesetz, unserer Verfassung, sowie den Hygieneregeln, wie sie die Bundeskanzlerin bekanntgegeben hat“, heißt es in dem Flugblatt. Aus Kreisen der zuständigen Behörde war ein Dementi dieser Darstellung zu vernehmen.

Auch eine für diesen Samstag Nachmittag geplante Kundgebung in Hannover gegen das Versammlungsverbot durfte nicht stattfinden. Der Veranstalter wollte dagegen protestieren, daß „unter dem Deckmantel der Epidemiebekämpfung“ keinerlei Protestversammlungen mehr möglich seien, wie es hieß. Das Verwaltungsgericht Hannover wies seinen Eilantrag gegen das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ab (Az.: 15 B 1968/20). Der Betroffene behält sich vor, ein Hauptsacheverfahren zu führen.

Sodenkamp sagt im Rückblick auf die Grundgesetzverteilung an diesem Samstag Nachmittag auf dem Rosa-Luxemburg-Platz: „Die gesetzlichen Abstandsregeln waren zu jeder Zeit einzuhalten und wurden eingehalten.“ Daß die Repression so „krass“ gewesen sei, erkläre sich Sodenkamp damit, daß die Polizei die Order gehabt hätte, die Grundgesetzverteilung zu verhindern. „Ich hätte es geschätzt, wenn die Polizei gesagt hätte, haltet den Abstand ein, anstatt so repressiv zu reagieren“, kommentiert Sodenkamp das repressive Vorgehen der Sicherheitskräfte, das sich auch auf den Autor auswirkte.

„Die Erfahrung die Sie gemacht haben, ist unverhältnismäßig. Es gab keinen Anlass dazu. Man hätte diese politischen Maßnahmen nicht durchführen müssen. Das hatte keinen Halt in gesundheitspolitischen Überlegungen. Hier soll ein Exempel statuiert werden, wie in der kommenden Zeit mit Versammlungen umgegangen wird. Und das darf man nicht einfach so hinnehmen. Jetzt in dem Moment, wo es keine Opposition im Parlament gibt, kann es nicht sein, daß die Form der Demokratie, die wir haben, sowas von über den Haufen geworfen wird“, sagt Sodenkamp, der von Anwohnern am Rosa-Luxemburg-Platz gehört habe, daß ein altgedienter Schauspieler der Volksbühne des Platzes verwiesen wurde als er mit seinen Einkaufstaschen nach Hause gegangen sei.

Insbesondere das Versagen der Linken als Opposition, die im Bundestag beim Krieg gegen den Virus jegliche oppositionelle Handlungen aufgab und sich auf eine Burgfriedenspolitik eingelassen hat, bewog Akteure der linken außerparlamentarischen Opposition zur Unterstützung des Aufrufs der Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand.

Die Redaktion „Die Rote Fahne“, das letzte noch existierende Projekt der klassischen KPD, teilt mit, die Kundgebung an diesem Samstag Nachmittag durch eigene Mobilisierung unterstützt zu haben, da bereits seit Wochen das Thema Schutz der Grundrechte im Zusammenhang mit der Corona-Grippe thematisiert werde.

Nach Angaben des „Die Rote Fahne“-Redakteurs Alexander Klein habe die Deutsche Presse-Agentur (dpa) „Die Rote Fahne“ bereits am Morgen wegen der Kundgebung angeschrieben. „Unsere grössere Reichweite im Vergleich zu dem neuen Verein in Gründung hat die dpa auf das Thema aufmerksam gemacht, wodurch wir heute etwas Presseresonanz bilanzieren können. Angesichts der aktuellen Umstände sind wir zufrieden, daß es überhaupt Medienresonanz gibt. Die dpa-Meldung wurde bereits durch andere Medien übernommen“, so Klein, der in einer Stellungnahme der Redaktion mitteilt: „Die Corona-Grippe wird durch den Imperialismus, begleitet von einer geschürten Massenpsychose, für weitere Tabubrüche und Dammbrüche Richtung Diktatur instrumentalisiert. Das ist das Gefährliche.

Aus diesem Grund unterstützen wir als Kommunisten jeglichen demokratischen und antifaschistischen Widerstand gegen Aussetzung und Abbau von Grundrechten.

Das BRD-Grundgesetz ist zwar keine Verfassung, entscheidend für uns ist aber, dass sich der Angriff des Imperialismus gegen die bürgerlich-demokratische Republik der Europäischen Aufklärung richtet.

Wir haben in diesem Fall eine eigene Mobilisierung gewählt, weil unsere Leser- und Anhängerschaft ansonsten der Kundgebung keine Aufmerksamkeit gewidmet hätte.“

Für diejenigen, für welche die obrigkeitsstaatliche Intervention an diesem Samstag Nachmittag ein Nachspiel habe, werde Sodenkamp bei der Roten Hilfe vorsprechen, die in solchen Fällen die Hälfte der anfallenden Prozesskosten übernehme. Das gehöre zum Verantwortungsbereich von Organisationen, ist Sodenkamp überzeugt.

Eins steht schon jetzt fest: Der erste Strafprozeß infolge staatsanwaltlicher Ermittlungen gegen mutmaßliche Grundgesetzverteiler wird in die Rechtsgeschichte eingehen. Ob das Grundgesetz vor dem Strafgericht, in dem die mutmaßlichen Verstöße verhandelt werden, dann wird verteilt werden dürfen, steht nicht in den Sternen, sondern in der Krone.

+++ Aktualisierung +++ Am 29.03.2020 um 12:20 Uhr erschien die Polizeimeldung Nr. 0746, die unter dem Titel „Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz“ schreibt: „Nach einem Aufruf zu einer ‚Hygienedemo‘ in Berlin konnten gegen 15.30 Uhr am Rosa-Luxemburg-Platz 40 Personen festgestellt werden. Noch bevor die Kundgebung stattfand, wurden durch die Einsatzkräfte Platzverweise ausgesprochen und die Kundgebung untersagt. In diesem Zusammenhang leiteten die Beamtinnen und Beamten 17 Strafermittlungsverfahren u.a. wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetzes und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein.“

Über Twitter teilte die Polizei bereits am 28.03.2020 mit: „Am Kottbusser Tor haben sich heute Nachmittag über 200 Personen zu einer nicht angemeldeten Spontanversammlung getroffen. Aufgrund geltender Beschränkungen in Berlin wegen des Coronavirus, musste die Versammlung von uns aufgelöst werden. Es gab mehrere Festnahmen.“

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Martin Lejeune

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Martin Lejeune is a freelance journalist, correspondent, political analyst and photographer based in Berlin, Germany

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